Verantwortliche Person in der EU und UK

Die europäische Kosmetikverordnung EC 1223/2009 legt die folgenden vier Voraussetzungen für den Marktzugang innerhalb der Europäischen Union fest.
Nachdem der BREXIT am 1. Januar 2021 umgesetzt wurde, gibt es einen analogen Prozess in UK, der zur Notifizierung in der UK SCPN Datenbank führt:

  • Eine Produktinformationsdatei (PIF), die unter anderem einen von einem Sicherheitsexperten unterzeichneten Sicherheitsbericht (CPSR) enthält
  • Ein gesetzeskonformes Etikett
  • Eine CPNP-Nummer (im EU Notifizierungs-Portal) für die EU und eine SCPN-Nummer (Submit a Cosmetic Product Notification) für UK
  • Eine verantwortliche Person mit Sitz auf dem Gebiet der EU und/oder UK

Wir können diesen europäischen Notifizierungsprozess für Sie von Anfang bis Ende sicherstellen.

Da die EU-Anforderungen an die Vermarktung von Kosmetika so umfassend sind, erlauben einige Nicht-EU-Länder eine erfolgreiche EU-Notifizierung als einfachen Zugang für ihre Märkte, z.B. Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz und die Türkei.

Der europäische Notifizierungsprozess besteht aus fünf Schritten:

Die 5 Schritte

1. Rezepturanalyse

Jeder einzelne Inhaltsstoff in Ihrer Rezeptur wird auf seinen regulatorischen und sicherheitstechnischen Status überprüft.
Auch die INCI-Liste wird nach europäischen Normen ebenfalls validiert.

2. Zusammenstellung des Sicherheitsberichts (CPSR)

Abhängig von der Form Ihres Sicherheitsberichts beraten wir Sie über notwendige Änderungen.
 Der Bericht besteht aus zwei Teilen:
Teil A enthält alle für die Bewertung erforderlichen Daten, während Teil B die eigentliche Sicherheitsbewertung und die endgültige Schlussfolgerung umfasst.

3. Überprüfung von Labels und Claims

Dazu gehört die Überprüfung aller notwendigen Kennzeichnungselemente und der Gültigkeit der Claims.
 Um die Einhaltung der lokalen Verpackungsvorschriften zu überprüfen, raten wir Ihnen, sich mit unserem Partner Ecosistant in Berlin in Verbindung zu setzen.

4. Erstellung der Produkt Informationsdatei (PID oder PIF)

 

 

5. Rechtliche Vertretung und CPNP Notifizierung

Gerne übernehmen wir die Pflichte des Verantwortlichen Person und melden Ihr Produkt auf dem Meldeportal der EU und des Vereinigten Königreichs (CPNP, bzw. SCPN) an. Anschließend wird Ihrem Produkt von den jeweiligen Behörden eine Registrierungsnummer zugeteilt.

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