Cosmetics Regulatory Compliance

EU und Vereinigtes Königreich

Um den Schutz der menschlichen Gesundheit sowie das Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten, hat die Europäische Union die Verordnung EC 1223/2009 erlassen. Sie regelt die Voraussetzungen für die Vermarktung von Kosmetikprodukten.
Wir sagen Ihnen, was Sie beachten müssen.
Durch unsere in der EU und in Großbritannien ansässigen Tochtergesellschaften können wir Sie in diesen beiden Regionen rechtlich vertreten.

Asien, Ozeanien, Amerika

Dr. Steisslinger kann Sie beim Export in viele andere Märkte der Welt unterstützen.

Bitte zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um persönliche Informationen zu Ihrem Projekt und den gewünschten Absatzmärkten zu erhalten.

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